QUARTIERS-PARKHAUSORDNUNG HEADQUARTERS HÜRTH

Stand 23.05.2024 v. WIG
Allgemein

Das Parkhaus bietet insgesamt 836 Parkplätze. Eingestellt werden dürfen nur PKW bis max. 3,0 t und einer Gesamthöhe von max. 2,10 m.
PKW mit Anhänger und jegliche Zweiräder dürfen nicht einfahren.

Bei der Nutzung des Parkhauses ist die Parkhausordnung zu beachten, welche bei der Einfahrt in das Parkhaus anerkannt wird.

Die Zufahrt des Parkhauses erfolgt ausschließlich mittels Kennzeichenerkennung. Der Zugang erfolgt mittels einer Schließanlagen-App. Das Parkhaus wird innen und außen videoüberwacht.
In der gesamten Einfahrtsebene (Ebene 0) des Parkhauses befinden sich ausschließlich Parkplätze, die speziellen Personengruppen zugewiesen sind.

Den Gebäuden im HQH sind feste Park-Ebenen zugeordnet.
Robert-Bosch-Str. 2a-6 Ebenen 1-7 (gelb markiert)
Headquarters Hürth 3 Ebenen 1-7 (gelb markiert)
Leyboldstr. 8-16 Ebenen 7-8 (blau markiert)
E-Ladestellplätze Ebene 0 (rot markiert)

Das Abstellen von PKW’s außerhalb der zugewiesenen Parkbereiche ist nicht zulässig.
Die Einstellung von Fahrzeugen ist nur mit gültigem Dauermietvertrag zulässig.
Die nachstehenden Bedingungen gelten als Bestandteil des abgeschlossenen Mietvertrages. Der Mieter ist verpflichtet, die Parkhausordnung einzuhalten.
Der Aufenthalt in der Parkgarage ist nur zum Abstellen bzw. Abholen des Kfz gestattet. Der Aufenthalt unberechtigter Personen ist untersagt.

Haftung des Parkhauseigentümers

Wir bewachen oder verwahren Ihr Fahrzeug nicht! Wir haften daher nicht für Verlust Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Ein Versicherungsschutz besteht nicht.
Die Haftung der WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH, entfällt bei:
Schäden infolge Nichtbeachtung der Einstellbedingungen, insbesondere Verstößen gegen Verkehrs -und behördliche Vorschriften. Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch kriegerische Ereignisse, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Streik, innere Unruhen, Plünderung oder behördliche Verfügungen entstehen.
Die WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden, wie z. B. für die Entwendung von Inhalt und Ladung sowie die Sachbeschädigung des Kfz.
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen der WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH zugefügten Schäden oder Verunreinigungen. Er hat diese unverzüglich der WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH mitzuteilen.
Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem angemieteten Stellplatz. Bei Einbringung von Feuchtigkeit und/oder Schnee durch einfahrende Fahrzeuge, kann dies insbesondere im Winter, auch im Parkhaus zu Glätte führen. Der Nutzer hat daher bei Nässe und/oder Kälte eine besondere Vorsicht walten zu lassen. QPG@HQH.de Tel. 0221 397755.

Verkehrsbestimmungen im Parkhaus

Im Parkhaus gilt die StVO. Es ist mit Schritt-Tempo zu fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 10 km/h. Den Anweisungen des Personals der WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH ist Folge zu leisten. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene PKW bis 3,0 t Gesamtgewicht eingestellt werden. Der Benutzer kann – sofern ihm vom Parkhauspersonal kein bestimmter Abstellplatz zugewiesen wird – unter den freien Plätzen auf den Ihm zugewiesen Ebenen einen Abstellplatz wählen. Der Benutzer hat sein Fahrzeug auf dem markierten Platz abzustellen, und zwar so, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen, auch auf den benachbarten Abstellplätzen möglich ist. Wenn mehr als ein Standplatz in Anspruch genommen wird, so ist die doppelte Gebühr zu zahlen.Die Fahrwege sind freizuhalten. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Im Übrigen gelten alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften z.B. über Miete, Straßenverkehrsrecht, Umwelt- und Feuerschutz. Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen.

Im Parkhaus ist insbesondere verboten:

Das Rauchen und die Verwendung von Feuer oder offenem Licht, die Lagerung von Betriebsstoffen, von leeren Betriebsstoffbehältern sowie von feuergefährlichen Gegenständen, Entleeren von Aschenbechern und anderen Abfällen, Arbeiten am Kfz gleich welcher Art einschließlich der Betankung, Fahrzeuge zu waschen oder von innen zu reinigen sowie Kühlwasser, Kraftstoffe und Öle abzulassen das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren und sonstige eventuelle Belästigungen durch vermeidbare Geräusche, insbesondere lautes Türen schlagen. Das Betätigen der Hupe ist grundsätzlich zu unterlassen. Die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser sowie mit undichten Kraftstoffleitungen oder -behältern. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung sowie des Be- und Entladens ist nicht gestattet. Unberechtigtes Abstellen von Kfz außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B. als reserviert gekennzeichneten Stellplätzen oder auf schraffierten Flächen, im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, oder unberechtigt auf Fahrgemeinschafts- oder E-Ladestellplätzen. Das Urinieren von Hunden. (bei Vorkommen wird das Mitführen von Hunden im Parkhaus untersagt sowie externe Reinigungskosten in Rechnung gestellt.)

Haftung des Benutzers

Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst, sein Handeln, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen gegenüber dem Parkhaus oder gegenüber Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich anzuzeigen. QPG@HQH.de Tel. 0221 397755.

Entfernung – Verwertung des Fahrzeuges aus der Parkgarage in besonderen Fällen

Die WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers das Fahrzeug aus dem Parkhaus abschleppen lassen, oder Fahrzeuge mit Radkrallen sperren, wenn
das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Betrieb des Parkhauses gefährdet, das eigenstelle Fahrzeug den Betrieb wesentlich behindert, z.B. durch verkehrswidriges Parken, insbesondere bei Parken im Ein- und Ausfahrtsbereich, beim Parken auf einem Stellplatz, der für Schwerbehinderte, Fahrgemeinschaften oder E-Laden gekennzeichnet ist und beim Parken außerhalb der Stellplatzmarkierungen das Fahrzeug polizeilich/amtlich nicht zugelassen ist oder während der Einstellungszeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird, ein Fahrzeug gegen die Vorschriften abgestellt ist, eine missbräuchliche Nutzung vorliegt.

Dauermietkunden

Eine freie Schrankenöffnung wird nicht stattfinden! Aus dieses Gründen bitten wir Sie, an eine rechtzeitige Verlängerung Ihrer Mietverträge (falls befristet), Änderung Ihres Kennzeichens oder der Handy Nummer/E-Mail Adresse zu denken, auch hier werden wir keine Erstattungen, Freischaltungen oder Schrankenöffnungen vornehmen!

Pfandrechte

Für alle Forderungen aus den Mietverträgen steht dem jeweiligen Vermieter ein Zurückhaltungsrecht, sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör zu. Befindet sich der Mieter länger als zwei Wochen mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug und/oder kann der Halter /Mieter nicht ermittelt werden, so kann der jeweilige Vermieter die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gegenüber der Eigentümergemeinschaft Quartier-Parkhaus HQH ist Köln.

Datenschutz

Die WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers-Parkhaus HQH c/o Waltner Immobilien GmbH & Co.KG erhebt, speichert und verarbeitet die Daten von Dauerparkern unter den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich zur Erfüllung des mit dem Stellplatzmieter geschlossenen Vertrages. Durch das Kennzeichenerkennungssystem sowie der Parkhaus-Zugangskontrolle gespeicherten Daten werden nur zum Zwecke der Ein- und Ausfahrt sowie dem Zugang ins Parkhaus und der dafür zugesandten APP Nutzungsdaten benutzt und werden nur in einen internen Server gespeichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. In ticketlosen Parkhäusern ist die Erfassung des Kfz-Kennzeichens gemäß Art.6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich. Wir verarbeiten das Kfz-Kennzeichen sowie die übrigen Daten auch aufgrund unseres berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 4 BDSG zur Wahrung des Hausrechtes zur Beweissicherung sowie der Übersendung notwendiger Informationen
Die überlassenen Daten werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Erfassung automatisch codiert. Automatisiert erfasste Daten werden nach Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen, d.h. im Normalfall bei Beendigung der Stellplatznutzung gelöscht. Zur Einhaltung der DSGVO unterliegen wir der Aufsicht der Datenschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Nutzer kann ohne Angabe von Gründen für die Zukunft die Nutzung seiner Daten widerrufen, indem er die WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH c/o Waltner Immobilien GmbH & Co.KG postalisch unter Robert-Bosch-Straße 2 a - 50354 Hürth oder per E-Mail QPH@HQH.de einen Widerruf gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mitteilt.
Die WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH weist Sie darauf hin, dass der Nutzer ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit haben (Art. 15-21 DS-GVO), sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Der Datenschutzbeauftragte der WEG-Eigentümergemeinschaft Quartiers Parkhaus HQH c/o Waltner Immobilien GmbH & Co.KG ist erreichbar unter: Datenschutz@waltner-immobilien.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://waltner-immobilien.de/datenschutz/